Das Arbeitszeugnis

Viele Arbeitnehmer unterschätzen immer noch die Bedeutung des Arbeitszeugnisses bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitszeugnis stellt ein wichtiges Kriterium für einen Arbeitgeber dar, um zu entscheiden, ob er einen Bewerber überhaupt zu einem Bewerbungsgespräch einlädt oder nicht. Im Gegensatz hierzu wird der Arbeitnehmer in der Regel nicht erfahren, ob ein von ihm eingereichtes Arbeitszeugnis maßgeblich dafür war, dass ein Arbeitgeber ihn nicht eingestellt hat. Erfährt dies ein Arbeitnehmer dennoch, wird es meistens zu spät sein, dass dieser von seinem vorherigen Arbeitgeber eine Korrektur verlangen kann.

Aber auch für den Arbeitgeber kann ein ordentliches und sorgfältiges Arbeitszeugnis von nicht zu unterschätzender Bedeutung sein, da dieses auch einem nachfolgenden Arbeitgeber ein Bild seines Mitkonkurrenten vermittelt. Ebenso können häufige Klagen von Arbeitnehmern wegen Berichtigung von Arbeitszeugnissen ein negatives Licht auf einen Arbeitgeber werfen.

Welchen Inhalt sollte eine Arbeitszeugnis haben?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Zeugnis

  • alle für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers wesentlichen Angaben vollständig erhalten,
  • in seiner Aussage der Wahrheit entsprechen,
  • vom verständigen Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein sowie
  • dem Arbeitnehmer sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren

Obwohl dies zunächst den Anschein macht, dass ein Arbeitgeber nichts Negatives in ein Zeugnis hinein schreiben darf, ist dem aber nicht so. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, diese negativen Formulierungen so zu wählen, dass diese noch wohlwollend sind. Aufgrund dieser Kriterien hat sich die so genannte Zeugnissprache entwickelt. Für den unkundigen Arbeitnehmer ist es daher oftmals nicht leicht, zu beurteilen, ob er tatsächlich ein Zeugnis erhalten hat, was seiner Leistung entspricht.

Ebenso wichtig für den Arbeitnehmer ist es, dass entsprechende Formulierungen, welche ein zukünftiger Arbeitgeber aufgrund der Position des Arbeitnehmers erwarten darf, nicht einfach weggelassen werden. Oftmals geschieht dies durch den Arbeitgeber nicht deshalb, weil er dem Arbeitnehmer dadurch schaden möchte, sondern aus Unwissenheit, dass solche Formulierungen überhaupt aufzunehmen sind.

Was tun, wenn das Arbeitszeugnis fehlt?

Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis zu, wenn er beim Arbeitgeber ausscheidet und ein solches Zeugnis verlangt. Dennoch kommt es häufig vor, dass dem Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis zum Austrittstermin noch nicht vorliegt, obwohl er dies zum Beispiel für weitere Bewerbungen oder zur Vorlage bei seinem neuen Arbeitgeber benötigt. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses gerichtlich geltend machen. In den meisten Fällen reicht allerdings ein Anschreiben eines Rechtsanwalts aus, damit der Arbeitgeber spätestens dann zeitnah ein Zeugnis erteilt.

Was tun, wenn das Arbeitszeugnis formale Mängel hat?

Das Bundesarbeitsgericht hat neben den inhaltlichen Anforderungen auch formale Kriterien festgelegt, welche ein Zeugnis zu erfüllen haben.

Hierunter fallen insbesondere, dass

  • der Geschäftsbriefkopf des Arbeitgebers verwendet wird,
  • das Zeugnis von einem Zeichnungsberechtigten unterschrieben ist,
  • das Ausstellungsdatum dem Austrittsdatum entspricht oder
  • das Zeugnis weder geknickt oder gefaltet ist noch sonstige äußerliche Mängel hat, welche dieses abwerten.

In diesen Fällen steht dem Arbeitnehmer das Recht zu, dass er vom Arbeitgeber ein entsprechend korrigiertes Arbeitszeugnis erhält. Auch hier reicht häufig eine außergerichtliche Geltendmachung durch einen Rechtsanwalt aus.

Was tun, wenn das Arbeitszeugnis inhaltlich zu schlecht ist?

Hat der Arbeitnehmer ein Zeugnis erhalten, mit welchem er nicht zufrieden ist, so kann auch er die Berichtigung des Arbeitszeugnisses vom Arbeitgeber verlangen. Hier muss der Arbeitnehmer allerdings nicht selten die gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, da Streitpunkt oftmals die unterschiedliche Sichtweise des Arbeitgebers ist. Für den Arbeitnehmer lohnt sich eine Klage aber zumeist, da in den meisten Fällen bei einer Klage zumindest eine Verbesserung des Arbeitszeugnisses erreicht wird.

Wie lange habe ich Zeit, um zu klagen?

Grundsätzlich existiert keine starre Frist, innerhalb welcher der Arbeitnehmer eine Klage bezüglich Zeugnisberichtigung zu erheben hat. Zu beachten sind hierbei allerdings arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen, welche grundsätzlich auch Ansprüche auf Zeugnisberichtigung erfassen.

Darüber hinaus kann der Anspruch auf Zeugnisberichtigung verwirkt werden, da der Arbeitgeber nach einer geraumen Zeit nicht mehr damit rechnen muss, dass der Arbeitnehmer eine Berichtigung seines Arbeitszeugnisses verlangt. Ab wann eine Verwirkung eintritt, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine Verwirkung kann allerdings schon nach zehn Monaten eintreten, wenn der Arbeitnehmer zuvor schon ausgiebig mit dem Arbeitgeber über sein Zeugnis und dessen Inhalt verhandelt hat.

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