Arbeitsrecht Stuttgart
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Arbeitsrecht Stuttgart. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten wir Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Hierbei sehen wir unsere Aufgabe als Dienstleister darin, die Problemstellungen unserer Mandanten einer umfassenden, zielbewussten und praxisnahen Lösung zuzuführen.
Herr Rechtsanwalt Alexander Berth ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart zugelassen. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er zunächst in der Rechtsabteilung einer amerikanischen Großbank und im Anschluss daran als Personalverantwortlicher für das Gebiet Baden-Württemberg tätig. Damit kennt er auch die Seite des Arbeitgebers sehr genau. Er ist zudem Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV).
Arbeitsrecht Stuttgart. Von Anfang an setzt die Rechtsanwaltakanzlei Berth auf Spezialisierung und konzentrierten sich auf ihre Tätigkeitsschwerpunkte. Dabei verknüpfen wir klassische juristische Arbeitsweisen mit moderner Beratung. Um Ihnen eine stets aktuelle Beratung und Vertretung auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung gewährleisten zu können, sind ständige Fort- und Weiterbildungen für unsere Anwälte und auch für unsere Mitarbeiter selbstverständlich. Ebenso sind wir eine durch die Rechtsanwaltkammer Stuttgart zertifizierte Kanzlei für moderne Komunikation (eJustiz-Zertifikat).
Damit gewährleisten wir in jeder Hinsicht eine Betreuung unserer Mandaten auf höchstem Niveau.
8. Februar 2023
11. Januar 2023
3. Februar 2023
1. Februar 2023
1. Februar 2023
22. September 2022
15. September 2022
1. Juni 2022
3. Februar 2021
10. August 2020
31. Juli 2020
7. Juli 2020
16. April 2020
24. April 2020
6. November 2019
25. November 2019
16. August 2019
21. Februar 2019
24. Januar 2019
7. Januar 2019
21. Dezember 2018
27. November 2018
9. November 2018
27. September 2018
11. September 2018
25. Juli 2018
22. Juni 2018
14. Februar 2018
12. Februar 2018
1. Februar 2018
31. Januar 2018
19. Januar 2018
1. November 2017
2. November 2017
30. Oktober 2017
26. Oktober 2017
14. Dezember 2017
17. Januar 2018
15. Januar 2018
13. Dezember 2017
23. Oktober 2017
Streitigkeiten im Arbeitsrecht beginnen nicht erst vor Gericht. Oft können Konflikten bereits schon im Vorfeld wirksam begegnet werden. Dies gilt umso mehr seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 sowie der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) im Jahre 2006. Deshalb nimmt die anwaltliche Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Streitigkeiten einen breiten Raum unserer Tätigkeit ein. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten sowohl im Kündigungsschutzprozess als auch bei allen anderen arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten in allen Instanzen. Im Rahmen unserer Beratung gewährleisten wir eine kontinuierliche und persönliche Betreuung durch Ihren jeweiligen Ansprechpartner. Unsere Stärke liegt hierbei – im Gegensatz zu manch größeren Anwaltsfirmen – darin, dass unsere Mandanten während der gesamten Beratungsdauer von einem persönlichen Ansprechpartner individuell begleitet werden.
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Ze Hi7. April, 2023 War sehr zufrieden mit der Beratung. Hat mir sehr weitergeholfen Sandra Niemeyer3. April, 2023 All meine Fragen wurden klar und deutlich beantwortet und mir in kurzer Zeit geholfen, eine Lösung zu finden. Auch die Freundlichkeit und Professionalität haben mich sehr beeindruckt. Klare Empfehlung! Heike Dietz2. April, 2023 Top, mit fundiertem Wissen, hier fühlt man sich, was keine Selbstverständlichkeit ist, gut aufgehoben und beraten. Andreas Andrikos1. April, 2023 Sehr zu empfehlen! Matthias Raisch1. April, 2023 Sehr gute Beratung und Betreuung.
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D-70771 Leinfelden-Echterdingen
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F: 0711/358 70 120
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