• Arbeitsrecht Stuttgart und Esslingen

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  • Alexander Berth

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e.V.)
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Arbeitsrecht Stuttgart

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Arbeitsrecht Stuttgart. Wir lassen Sie nicht allein!

Arbeitsrecht Stuttgart. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten wir Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Hierbei sehen wir unsere Aufgabe als Dienstleister darin, die Problemstellungen unserer Mandanten einer umfassenden, zielbewussten und praxisnahen Lösung zuzuführen.

Herr Rechtsanwalt Alexander Berth  ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart zugelassen. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er zunächst in der Rechtsabteilung einer amerikanischen Großbank und im Anschluss daran als Personalverantwortlicher für das Gebiet Baden-Württemberg tätig. Damit kennt er auch die Seite des Arbeitgebers sehr genau. Er ist zudem Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV).

Arbeitsrecht Stuttgart. Von Anfang an setzt die Rechtsanwaltakanzlei Berth auf Spezialisierung und konzentrierten sich auf ihre Tätigkeitsschwerpunkte. Dabei verknüpfen wir klassische juristische Arbeitsweisen mit moderner Beratung. Um Ihnen eine stets aktuelle Beratung und Vertretung auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung gewährleisten zu können, sind ständige Fort- und Weiterbildungen für unsere Anwälte und auch  für unsere Mitarbeiter selbstverständlich. Ebenso sind wir eine durch die Rechtsanwaltkammer Stuttgart zertifizierte Kanzlei für moderne Komunikation (eJustiz-Zertifikat).

Damit gewährleisten wir in jeder Hinsicht eine Betreuung unserer Mandaten auf höchstem Niveau.

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    Streitigkeiten im Arbeitsrecht beginnen nicht erst vor Gericht. Oft können Konflikten bereits schon im Vorfeld  wirksam begegnet werden. Dies gilt umso mehr seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 sowie der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) im Jahre 2006. Deshalb nimmt die anwaltliche Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Streitigkeiten einen breiten Raum unserer Tätigkeit ein. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten sowohl im Kündigungsschutzprozess als auch bei allen anderen arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten in allen Instanzen. Im Rahmen unserer Beratung gewährleisten wir eine kontinuierliche und persönliche Betreuung durch Ihren jeweiligen Ansprechpartner. Unsere Stärke liegt hierbei – im Gegensatz zu manch größeren Anwaltsfirmen – darin, dass unsere Mandanten während der gesamten Beratungsdauer von einem persönlichen Ansprechpartner individuell begleitet werden.

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