GmbH-Geschäftsführer haften nicht persönlich für Mindestlohn

Zahlt eine GmbH ihren Ar­beit­neh­mern nicht den ge­setz­li­chen Min­dest­lohn, haf­ten für den Scha­dens­er­satz nicht die Ge­schäfts­füh­rer, ur­teilt das Bun­des­ar­beits­ge­richt. Zwar müs­sen diese nach dem MiLoG mög­li­cher­wei­se ein Bu­ß­geld zah­len. Doch der Bu­ß­geld­tat­be­stand sei kein Schutz­ge­setz nach § 823 Abs. 2 BGB zu­guns­ten der Ar­beit­neh­mer der Ge­sell­schaft im Ver­hält­nis zum Ge­schäfts­füh­rer. Ein technischer Zeichner nahm zwei […]

Haftung des Geschäftsführers einer geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH

Der Ge­schäfts­füh­rer einer Kom­man­di­tis­ten-GmbH haf­tet bei sorg­falts­wid­ri­ger Ge­schäfts­füh­rung grund­sätz­lich für den ent­stan­de­nen Scha­den der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Dies gilt laut Bun­des­ge­richts­hof auch dann, wenn diese Ge­schäfts­füh­rung nicht die al­lei­ni­ge oder we­sent­li­che Auf­ga­be der GmbH ist. Da eine Pflicht zur Ge­schäfts­füh­rung im Gan­zen be­stehe, lasse auch eine ab­wei­chen­de Res­sort­zu­tei­lung Über­wa­chungs­pflich­ten grund­sätz­lich nicht ent­fal­len. Darlehen waren nicht ausreichend besichert  […]

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