Gerichtlicher Vergleich über Abrechnung bis zum Austrittsende zu unbestimmt

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat in seiner jüngsten Entscheidung die Beschwerde einer Arbeitnehmerin, welche aus einem gerichtlichen Vergleich die Zwangsvollstreckung gegen seinen Arbeitgeber betreiben wollte, zurückgewiesen und damit die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt. Der Fall ist deshalb interessant, weil sich die Problematik in zahlreichen Vergleichen, welche vor dem Arbeitsgericht geschlossen werden, wiederspiegelt. Der Entscheidung lag folgender […]

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