Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung grundsätzlich verfassungsgemäß
Das Verbot der mehrfachen sachgrundlosen Befristung in § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist grundsätzlich verfassungskonform, da es dazu dient, die strukturell unterlegenen Arbeitnehmer vor Kettenbefristungen zu schützen und das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform zu sichern. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 06.06.2018 entschieden. Im Einzelfall könne sich das Verbot allerdings als unzumutbar […]