Nachtarbeitszuschlag ist auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns zu berechnen

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen bestimmt sich – soweit kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht – nach § 2 EFZG in Verbindung mit § 1 MiLoG. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.09.2017 hervor. Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch dieser […]

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