Daimler kürzt ab 01.04.2021 die Gehälter – aber zu recht?
Bereits Ende des Jahres 2020 hatte der Daimler-Konzern angekündigt, nachdem viele Jahre eine 40-Stunden-Woche galt, wieder zu einer regelmäßigen Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche zurückzukehren. Dies betrifft nicht alle Mitarbeiter bei der Mercedes-Benz AG, sondern in erster Linie Mitarbeiter in der Verwaltung. Insgesamt ist von ca. 4500 Beschäftigten die Rede, welche somit von einer Lohnkürzung in Höhe von 12,5 % betroffen sind.
In den Medien ist durchgängig zu lesen, dass die Kürzung der Arbeitszeit durch die Mercedes-Benz AG rechtmäßig sei. Aber ist das wirklich so?
Daimler streicht mindestens 10.000 Stellen innerhalb von 3 Jahren
Daimler will im Zuge seines geplanten Sparprogramms mindestens 10.000 Stellen streichen.
Weltweit sollten zunächst 1100 Arbeitsplätze für Führungskräfte abgebaut werden, so laut einer Rundmail der Arbeitnehmervertretung an die Belegschaft, die Reuters am Freitag vorlag. Diese Zahl habe Vorstandschef Ola Källenius Anfang der Woche erstmals bei einer Führungskräfteveranstaltung genannt. Nun sollen aber doch deutlich mehr Stellen bei dem Stuttgarter Automobilkonzern wegfallen. Vor allem will Daimler frei werdende Stellen nicht nachbesetzen. Zudem soll die Altersteilzeit ausgeweitet und Mitarbeitern in der Verwaltung in Deutschland Abfindungen angeboten werden.
Was bedeutet das für mein Arbeitsverhältnis?
Zwar wird es betriebsbedingte Kündigungen nicht geben, da es bei Daimler eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat bezüglich Beschäftigungssicherung gibt, welche betriebsbedingte Kündigungen bis 2029 ausschließt. Allerdings wird dies nichts daran ändern, dass es in den kommenden Monaten und Jahren zu zahlreichen Trennungsgesprächen, verbunden mit entsprechenden Aufhebungsverträgen kommen wird. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass der Konzern jede Möglichkeit nutzen wird, um die angestrebten Einsparungen bei den Personalkosten zu erreichen. Besonders betroffen können hier zum Beispiel Rückkehrer aus der Elternzeit sein. Ebenso ist bei einer gewünschten Reduzierung der Arbeitszeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zukünftig mit mehr Widerstand des Konzerns zu rechnen.
Und der Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen schließt im Umkehrschluss eine Kündigung aus anderen Gründen gerade nicht aus. Fehlverhalten könnten daher zukünftig sehr viel schneller mit entsprechenden Abmahnungen geahndet werden.
Auch andere Branchen werden betroffen sein!
Und zuletzt muss sich der Konzern jetzt schon für die zukünftigen Aufgaben personell neu aufstellen, so dass Mitarbeiter, welche nicht oder nur schwer in dem zukünftigen Beschäftigungsumfeld der Elektromobilität eingesetzt werden können, ihren Arbeitsplatz für die dafür qualifizierten Fachkräfte frei machen müssen.
Kurzum: in den kommenden Jahren wird das Arbeitsumfeld sowohl bei der Daimler AG, aber auch bei allen anderen Unternehmen im Automotive-Bereich, welche sich ebenso auf die Aufgaben der nächsten Jahren vorbereiten müssen (Bosch, Mahle, Freudenberg, ZF, Würth etc.), deutlich angespannter sein.
Was sollten Sie beim Erhalt einer Kündigung beachten?
Folgende Punkte sollten Sie gleich von Beginn an richtig machen, um später keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
- Bei Aushändigung der Kündigung bestätigen Sie nur den Erhalt, aber nicht, dass Sie mit der Kündigung einverstanden sind o.ä.
- Beachten Sie, dass ab Erhalt der Kündigung Fristen laufen, die Sie einzuhalten haben, wenn Sie sich wehren möchten!
- Auch, wenn Sie bei Erhalt der Kündigung krank gewesen sein sollten, ist die Kündigung deswegen grundsätzlich zulässig. Also warten Sie nicht, bis Sie wieder gesund sind.
- Melden Sie sich umgehend bei der Bundesagentur für Arbeit, wenn die Kündigung das Arbeitsverhältnis innerhalb von 3 Monaten beenden soll.
- Und suchen Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf! Dieser wird mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und Strategie besprechen.
Bei der Ermittlung des Abfindungsbetrages wurde berücksichtigt, dass die Erfolgsaussichten einer ansonsten erforderlichen Klage ausgewogen sind. Je nach konkreter Sachlage kann der Betrag nach oben oder unten abweichen.