Air Berlin PLC teilt mit, dass der Sachwalter in dem heute eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, heute gegenüber dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg angezeigt hat, dass die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden, über die Kosten des Insolvenzverfahrens hinausgehenden Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen (sogenannte drohende Masseunzulänglichkeit, §§ 208 Abs. 1 Satz 2, 285 InsO).

Masseunzulänglichkeit bedeutet zunächst, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind, die Insolvenzmasse jedoch nicht ausreicht, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Das führt zum einen dazu, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gehälter ab November nicht mehr (voll) gezahlt werden können. Zum anderen hat diese Anzeige auch diverse rechtliche Auswirkungen.

Während die Gläubiger voraussichtlich komplett leer ausgehen, sieht das Insolvenzrecht bei der „drohenden Masseunzulänglichkeit“ vor, zumindest ein paar Personen zu bezahlen. An erster Stelle müssen die Kosten des Insolvenzverfahrens beglichen werden, also die Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses.

Erst dann kämen die gewöhnlichen Gläubiger an die Reihe – und vermutlich ist die Kasse dann bereits leer. Bei Firmenpleiten kritisieren Gläubiger häufig, dass Insolvenzverwalter insbesondere bei großen Fällen teilweise zweistellige Millionensummen kassieren, während die üblichen Rechnungen unbezahlt bleiben.