Die Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen von CDU/CSU und SPD haben vor dem Hin­ter­grund der Co­ro­na-Pan­de­mie einen Ent­wurf zur Än­de­rung des Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­set­zes (BT-Drs. 19/18696) vor­ge­legt. Da­nach sol­len die im Amt be­find­li­chen Per­so­nal­ver­tre­tun­gen die Ge­schäf­te im Rah­men eines Über­gangs­man­dats kom­mis­sa­risch wei­ter­füh­ren, „wenn die Wah­len zu den Per­so­nal­ver­tre­tun­gen bis zum Ab­lauf der Amts­zeit der be­stehen­den Per­so­nal­ver­tre­tun­gen nicht er­fol­gen oder bis zu die­sem Zeit­punkt die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung der neu ge­wähl­ten Per­so­nal­ver­tre­tun­gen nicht statt­ge­fun­den hat“. Zudem sol­len Be­schluss­fas­sun­gen der Per­so­nal­ver­tre­tun­gen dem Ent­wurf zu­fol­ge „auch ohne phy­si­sche An­we­sen­heit der Mit­glie­der in Sit­zun­gen vor Ort er­fol­gen kön­nen, indem Sit­zun­gen mit­tels Video- oder Te­le­fon­kon­fe­renz er­mög­licht wer­den“. Beide Maß­nah­men sol­len laut Vor­la­ge bis zum 31.03.2021 be­fris­tet wer­den.

Wahlen zu Personalvertretungen derzeit erheblich erschwert

Hintergrund sei, dass die Amtszeit des Personalrates laut Bundespersonalvertretungsgesetz spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die turnusmäßigen Neuwahlen stattfinden, endet. Das Auftreten der Viruskrankheit Covid-19 führe jedoch „zu erheblichen Erschwernissen für die Durchführbarkeit der derzeit stattfindenden Wahlen zu den Personalvertretungen“. Der Gesetzentwurf steht am 23.04.2020 in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Risiko personalvertretungsloser Zeiten droht

Im Hinblick auf Erkrankungen von Beschäftigten oder ihren Angehörigen, häusliche Quarantäne, notwendige häusliche Kinderbetreuungen infolge der Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, Ausweitung der Möglichkeiten mobilen Arbeitens, Einschränkungen von Dienstreisen und dienstlichen Terminen sowie Abstandsgeboten aus Gründen des Gesundheitsschutzes sei nicht in allen Dienststellen sichergestellt, dass die Wahlen zu den Personalvertretungen fristgerecht organisiert werden können, heißt es in der Vorlage weiter. Mit dem Ablauf der Amtszeiten der bestehenden Personalvertretungen könnten hierdurch personalvertretungslose Zeiten in größerem Umfang und von einiger Dauer eintreten.

Auch Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen erfordert gesetzgeberische Maßnahmen

Zudem stelle das Coronavirus die Geschäftsführung der Personalvertretungen vor praktische Schwierigkeiten und rechtliche Unsicherheiten, schreiben die zwei Fraktionen. Personalratssitzungen würden bislang nur in Form von Präsenzsitzungen vor Ort durchgeführt, die jedoch wegen der hiermit verbundenen Infektionsrisiken bis auf Weiteres nicht erfolgen könnten. Zur Abwendung personalvertretungsloser Zeiten sowie zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen seien daher gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich.

(Quelle: Beck online)