Viele Mitarbeiter der Air Berlin Luftverkehrs KG wurden nun ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung mit Wirkung vom 1.11.2017 zunächst widerruflich freigestellt. Entsprechende eMails wurden bereits kurz nach Mitternacht versendet, die Einschreiben folgten am Tag darauf. In diesen wurde angekündigt, dass die Entgeltansprüche bis zur Ermittlung sämtlicher Masseverbindlichkeiten zunächst nicht befriedigt werden. Man müsse sich „umgehend“ bei der Agentur für Arbeit melden und die sog. „Gleichwohlgewährung“ einfordern. Mit diesem Schreiben hat Air Berlin für große Unsicherheit unter Mitarbeitern gesorgt. Die Kündigungen mit unwiderruflicher Freistellung werden wohl erst erfolgen, wenn die nötigen Vereinbarungen (Interessenausgleich und Sozialplan) abgeschlossen sind, so eine Mitteilung von Air Berlin.
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