Die Ar­beits­zei­ten von Mil­lio­nen Ar­beit­neh­mern in Deutsch­land müs­sen nach Auf­fas­sung der Prä­si­den­tin des Bun­des­ar­beits­ge­richts, Inken Gall­ner, schon jetzt sys­te­ma­tisch er­fasst wer­den. Das sei un­ab­hän­gig von der ge­plan­ten Än­de­rung des Bun­des­ar­beits­zeit­ge­set­zes durch das so­ge­nann­te Stech­uhr-Ur­teil des BAG von Sep­tem­ber 2022 ent­schie­den, sagte Gall­ner am Mitt­woch bei der Vor­la­ge des BAG-Jah­res­be­richts in Er­furt.

Alle rund 41 Millionen abhängig Beschäftigten betroffen

„Das Ob ist entschieden. Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.“ Gallner räumte ein, dass das Urteil, das einige Arbeitsrechtler als Paukenschlag bezeichnet hatten, angesichts des Trends zu Homeoffice, mobilem Arbeiten und flexiblen Arbeitszeiten äußerst strittig diskutiert werde. Schließlich gehe es um eine Entscheidung, von der quasi alle rund 41 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland betroffen seien.

Keine Einschränkungen für verschiedene Arbeitszeitmodelle

Im Gegensatz zu einigen Arbeitgebervertretern sieht die BAG-Präsidentin durch die Erfassungspflicht aber keine Einschränkungen für verschiedene Arbeitszeitmodelle. „Das Urteil schafft Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht ab.“ Auch dabei seien die geltenden Regeln wie eine elfstündige Ruhezeit pro Tag einzuhalten.

(Quelle: Beck online)