IBM Rentenanpassung ab 2011 ebenfalls rechtswidrig

Nachdem IBM bereits rechtskräftig verurteilt wurde, die Rentenerhöhungen für den Zeitraum von 2008 bis 2011 neu anzupassen, hat die IBM auch nach erneuter Prüfung durch die Arbeitsgerichte Stuttgart die Betriebsrentenanpassung für den Zeitraum ab 2011 nicht korrekt vorgenommen. Die Anpassung erfolgte zwar nach dem Verbraucherpreisindex, allerdings legte die IBM den Anpassungen entgegen der klaren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem auch alle unterinstanzlichen Gerichte bislang folgen, einen falschen Prüfungszeitraum zugrunde. Nach dem BAG hat der Arbeitgeber bei der Überprüfung einer Rentenanpassung den gesamten Zeitraum seit Rentenbeginn zugrunde zu legen. IBM hat durchweg aber nur den Zeitraum seit der letzten Anpassung in 2008 und damit der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt. Für die Rentner kann dies erhebliche Auswirkungen haben so dass dadurch ggf. bis zu EUR 200.- monatlich fehlen. Eine Korrektur dieser Anpassung nimmt IBM aber nicht automatisch vor. Wie auch bei der letzten Anpassungsentscheidung zum 01.07.2008 muss jeder Rentner eine erneute Anpassung klageweise geltend machen. Hier bei ist aber zu beachten, dass eine Korrektur der Anpassung bis spätestens zur nächsten Anpassungsentscheidung geltend gemacht werden kann. Da eine regelmäßige Rentenanpassung aufgrund gesetzlicher Vorgaben alle 3 Jahre vom Arbeitgeber überprüft werden muss, ist spätestens zum 30.06.2014 mit einer neuen Anpassungsentscheidung von IBM zu rechnen. Gegen die neue Anpassungsentscheidung zum 01.07.2011 können auch die Rentner vorgehen, die gegen die Anpassung zum 01.07.2008 nicht rechtzeitig (bis zum 30.06.2011) vorgegangen sind. Wir empfehlen daher allen Rentnern, die von einer Rentenanpassung der IBM zum 01.07.2011 betroffen sind, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Bereits in der Vergangenheit hat unsere Kanzlei erfolgreich gegen IBM auf eine Korrektur der Rentenanpassung geklagt. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten. Rechtsanwälte Berth & Hägele Partnerschaft Ihr Ansprechpartner: Alexander Berth Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 0711/220 469 30