Was steckt hinter dem Vorgehen von IBM?

Tausende ehemalige IBM-Mitarbeiter gehen seit Anfang 2010 gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber gerichtlich vor. Hintergrund hierfür ist, dass IBM ihren Betriebsrentnern seit Jahren zu wenig Betriebsrente bezahlt.

Obwohl IBM sich gegen diese Klagen durch alle Instanzen wehrt, scheint die Rechtslage eindeutig zu sein. Insbesondere das Bundesarbeitsgericht hat bereits vor Jahren entschieden, nach welchen Grundsätzen eine Rentenanpassung vorzunehmen ist. Diese Grundsätze hat IBM ganz offensichtlich nicht eingehalten.

Doch obwohl die Sach- und Rechtslage eindeutig zu sein scheint, lehnt IBM eine nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten aufgrund der bereits ergangenen rechtskräftigen Urteile für alle übrigen Rentner ab, so dass jeder einzelne Rentner gezwungen wird, seine Rechte gerichtlich geltend zu machen.

Auf den ersten Blick scheint dies nicht nachvollziehbar zu sein, da IBM bislang nahezu alle Verfahren in der Sache verloren hat.

Bei genauer Betrachtung liegt aber auf der Hand, dass es sich hierbei um ein reines wirtschaftliches Kalkül von IBM handelt. Zwar musste oder muss IBM bislang für ca. 1.500 ehemalige Mitarbeiter die Betriebsrenten aufgrund der ergangenen Urteile der Arbeitsgerichte anpassen. Allerdings ist die Zahl aller weiteren Betriebsrentner, welche ebenfalls einen Anspruch auf Anpassung ihrer Betriebsrenten haben, weitaus größer. Insgesamt wird von ca. 20.000 Rentnern ausgegangen, welche ebenfalls einen Anspruch auf eine Rentenanpassung haben könnten. Wenn man nun durchschnittlich von einer Erhöhung der Rentenzahlung von monatlich Euro 100.- pro Rentner ausgeht, so lässt sich sehr schnell erahnen, weshalb IBM keine freiwillige Rentenanpassung vornimmt.

Hinzu kommt, dass ein Anspruch auf nachträgliche Rentenanpassung voraussetzt, dass dieser spätestens bis zur nächsten Rentenanpassung gegenüber IBM gerügt wird. Erfolgt eine entsprechende Rüge hingegen nicht, so erlischt nach gefestigter Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ein Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente für diesen Zeitraum. Ein Betriebsrentner kann dann eine Rentenanpassung nicht mehr für die Vergangenheit, sondern nur noch für die Zukunft gelten machen, vorausgesetzt, dass auch eine spätere Rentenanpassung fehlerhaft vorgenommen wurde.

Auch hierauf scheint IBM zu bauen. Dies auch zu Recht, da trotz der bislang erfolgten Klagewelle ein Großteil der ehemaligen IBM-Mitarbeiter ihre Ansprüche auf Rentenanpassung für den Zeitraum von 2008 bis 2011 nicht gerügt oder geltend gemacht hat. Dass ein Rentner von der fehlerhaften Rentenanpassung keine Kenntnis hatte, lassen die Arbeitsgerichte nicht gelten.

Es wird also davon auszugehen sein, dass IBM dieses Spiel bis zum Ende fortsetzt und nur jenen Betriebsrentnern die ihnen zustehende Rente ausbezahlt, wenn Sie diese rechtskräftig einklagen.

Wir können daher nur jedem betroffenen Rentner empfehlen, seine Ansprüche rechtzeitig durch einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Unsere Kanzlei hat bereits in der Vergangenheit entsprechende Klagen vor dem Arbeitsgericht Stuttgart bzw. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erfolgreich geführt.

Gerne stehen wir auch Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Rechtsanwälten.

Rechtsanwälte Berth & Hägele Partnerschaft Ihr Ansprechpartner: Alexander Berth Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tel.: 0711/220 469 30